Das Institut
Finanzierung
Als juristische Person des öffentlichen Rechts untersteht das IPB dem Schutz und der Aufsicht des Landes Sachsen-Anhalt. Das IPB hat die Rechtsform einer Stiftung des öffentlichen Rechts. Das IPB ist Arbeitgeber seiner Angestellten und Arbeiter. Für die Mitarbeiter des IPB gelten die tarifrechtlichen Bestimmungen des Landes. Ebenso finden für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen grundsätzlich die haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Landes Anwendung. Im steuerrechtlichen Sinne verfolgt das IPB ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, das IPB ist selbstlos tätig und verfolgt satzungsgemäß nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Das IPB ist Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft. Als Leibniz-Institut wird sein Zuwendungsbedarf nach dem Finanzierungsmodell der „Blauen Liste“ zu gleichen Teilen vom Bund und dem Sitzland Sachsen-Anhalt (zzgl. der Länderanteile) erbracht. Zuwendungsgeber des IPB ist das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft. Von Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erfolgen gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt zum Zahlungsausgleich entsprechende Zuweisungen. Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat, das Direktorium und der Wissenschaftliche Beirat. Zur Beratung des Direktoriums und des Stiftungsrates ist satzungsgemäß der Wissenschaftliche Institutsrat gegründet worden, in dem die wissenschaftlichen Arbeitsgruppenleiter des IPB vertreten sind. Der Institutsrat wird auf der Grundlage interner Regelungen über die Zusammenarbeit mit diesem Gremium aktiv an wissenschaftsrelevanten Entscheidungen beteiligt. Die wissenschaftlichen Arbeiten werden von folgenden Abteilungen erbracht: Die kaufmännischen, rechtlichen und technischen Belange werden von der Abteilung Administration / Zentrale Dienste / Technik wahrgenommen. Die vier wissenschaftlichen Abteilungen setzen sich aus relativ selbstständigen Arbeitsgruppen zusammen, die durch die kontinuierliche Einwerbung von Drittmitteln ihre Personal- und Forschungsmittelausstattung wesentlich erweitern.
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